Beim Balkonbau die Vorschriften beachten!

Erst die Vorschrift, dann das Vergnügen: Bei der Installation eines Balkongeländers hat der Gesetzgeber verbindliche Regeln festgelegt, die es unter allen Umständen zu beachten gilt. Das erste Ziel bei der Planung eines neuen Balkons ist deshalb nicht eine gelungene Ästhetik, sondern die Berücksichtigung geltender Gesetze. Diese sind nicht als Schikane gedacht, sondern dienen vor allem der Sicherheit, die ja der eigentliche Sinn eines jeden Handlaufs und Geländers ist.

 

Beim Balkonbau rechtzeitig die Vorschriften einbeziehen

 

Wenn Sie einen Neubau planen, kommen Sie wahrscheinlich ganz automatisch in Kontakt mit den entsprechenden Vorschriften. Spätestens bei der Konsultation Ihres Architekten wird dieser auf die nötigen Vorgaben eingehen und deren Umsetzung im Verlauf der Bauplanung berücksichtigen. Anders sieht es womöglich aus, wenn Sie einen bereits bestehenden Balkon renovieren und ein altes Geländer durch ein neues ersetzen möchten. Denn viele Balkongeländer wurden ohne ausreichende Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage installiert. Das liegt oft nicht an böser Absicht oder fehlender Kompetenz, sondern einfach am Alter der jeweiligen Konstruktion – immerhin können Balkone und die zugehörigen Geländer bei vernünftiger Bauweise viele Jahrzehnte überdauern.

 

Für Verstöße gegen Bauvorschriften müssen Sie lange haften

 

Eine Verletzung der Normen ist aber alles andere als ein Kavaliersdelikt, und die beteiligten Parteien müssen für einen derartigen Verstoß lange Zeit geradestehen – das Gesetzbuch sieht eine Haftung für bis zu dreißig Jahrevor! Sie können also auch mit einer beträchtlichen Verspätung noch für Fehler während der Bauplanung zur Verantwortung gezogen werden, im Extremfall sogar mit einer mehrjährigen Haftstrafe! Aber selbst eine Geldstrafe kann sie lange belasten, wenn bei einem Unfall ein Mensch dauerhaft zu Schaden kommt. Ein ganz unnötiges Risiko, das Sie mit etwas Umsicht leicht vermeiden können.

 

Einheitliche Regeln gibt es in Deutschland nicht

 

Weil in der Bundesrepublik Deutschland die Vorschriften für Balkongeländer in den jeweiligen Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer behandelt werden, gibt es keine einheitlichen Regeln, die wir hier für Sie aufführen könnten. Das erschwert natürlich das Abfassen allgemein gültiger Empfehlungen und Sie kommen leider nicht umhin, sich die für Sie geltenden Verordnungen in Eigenregie anzueignen. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie Ihr Augenmerk auch gleich auf die möglicherweise für Sie infrage kommenden Sonderregelungen richten – für öffentliche Gebäude, an Arbeitsplätzen und ähnlichen Sonderfällen gelten nämlich häufig zusätzliche Bedingungen. So müssen beispielsweise Geländer in öffentlichen Gebäuden eine höhere Last verkraften als es für Geländer in Privathaushalten vorgeschrieben ist. Der richtige Ansprechpartner für alle Fragen dieser Art ist Ihr örtliches Bauamt.

 

Die Kinder sind der entscheidende Maßstab

 

Wichtig sind dem Gesetzgeber bei der Gestaltung eines neuen Balkons in besonderem Maß die Kinder: Zwischen die einzelnen senkrechten Streben darf unter gar keinen Umständen der Kopf eines Kindes hindurchpassen! Diese Faustregel gilt übrigens in allen Bundesländern, und das ist auch gut so, denn ein Unfall mit Kindern gehört wohl zum Schlimmsten, was sich jeder Bauherr oder Mieter vorstellen kann. Auch sollte ein Balkongeländer Kinder nicht zum Klettern einladen – vor allem nicht, wenn sich der Balkon in einer gewissen Höhe befindet. Für ein derartiges Vergnügen gibt es in Ihrer Nähe sicher einen Spielplatz – ansonsten können Sie auch über ein eigenes Klettergerüst im Garten nachdenken, der Balkon ist aber für Kinderspiele in jedem Fall tabu!

 

Einbrechern nicht ungewollt eine Einladung bieten

 

Die Erfolgsleiter nach oben zu klettern, ist zwar an sich eine feine Sache – für potenzielle Einbrecher gilt das jedoch nicht. Deshalb sollten Sie bei der Konzeption eines Balkongeländers unbedingt den sogenannten Leitereffekt vermeiden. Damit bezeichnet man die unabsichtliche Bildung einer Leiter aus den Sprossen des Balkons. Geübte Einbrecher besitzen einen untrüglichen Blick für solche Gegebenheiten und machen sich diese Gelegenheit im Handumdrehen zunutze. In vielen Bundesländern ist ein solcher Leitereffekt deshalb sogar ausdrücklich verboten. Das gilt übrigens nicht nur in Bezug auf mögliche Einbrecher, sondern – wir haben es bereits erwähnt – auch für Kinder. Die kleinen Entdecker klettern nämlich mindestens ebenso gern wie Kriminelle, wenn auch aus moralisch weniger verwerflichen Beweggründen.

 

Es kommt auch auf die Fallhöhe an

 

Eine wichtige Rolle für die richtigen Maße Ihres Balkongeländers spielt die Höhe, in der sich Ihr Balkon befindet. Je höher der Balkon, desto höher muss auch das Geländer sein. Die zulässigen Werte schwanken von Bundesland zu Bundesland, der niedrigste Wert für den privaten Bereich entspricht in der Regel 90 Zentimetern. Dem Gesetzgeber geht es begreiflicherweise darum, einen versehentlichen Sturz über das Geländer zu verhindern. Häufig finden Sie in den Verordnungen auch den Wert 110 Zentimeter, auf der wirklich sicheren Seite sollten Sie aber mit einer Höhe von 120 Zentimetern sein – rechnen Sie bei der Planung Ihres Balkons lieber großzügig.

 

Die Hilfe eines Fachmanns ist empfehlenswert

 

Auch versierte Handwerker sollten sich in Anbetracht des wuchernden Vorschriftengestrüpps gut überlegen, ob sie nicht doch die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nehmen möchten. An Befestigung und Konstruktion des Balkongeländers werden nicht nur vonseiten des Gesetzgebers hohe Ansprüche gestellt, und auch aus Unwissenheit begangene Fehler schützen Sie nicht vor der Haftung bei Unfällen. Hier kann jemand, der tagtäglich mit derartigen Aufgaben zu tun hat, für mehr Sicherheit und klare Verhältnisse sorgen.

 

Fazit

 

Nach den Regeln spielen, spart Ärger. Die meisten Vorschriften gibt es aus gutem Grund und ergeben durchaus viel Sinn, deshalb sollten Sie sie auch unbedingt einhalten – gar nicht davon zu reden, dass ein Verstoß teuer werden und Sie im Extremfall sogar in das Gefängnis bringen kann. Aber eigentlich sollte schon die Verhinderung von möglichen Unfällen oder Einbruchsdelikten für jeden Bauherrn Motivation genug sein, auf die richtigen Abmessungen und Proportionen zu achten. Nur so können Sie sich in und mit Ihrer Immobilie rundum wohl und sicher fühlen.

Kategorie
Marius Wittig (Techniker)

Marius Wittig (Techniker)

Gerne helfe ich weiter!

ähnliche Beiträge

Handlauf oder Geländer?

Ein kleiner Ratgeber, um Ihnen die richtige Auswahl etwas zu erleichtern. Stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie Ihre Treppe oder Ihren Hauseingang besser absichern

Kinder und Garten

Kinder und Garten, das ist eine natürliche Kombination, denn in jedem Kind steckt auch ein kleiner Gärtner. Die meisten Kinder spielen gerne an der frischen